Am 10. März 2024 findet in der Zeit von 12 bis 16 Uhr im Pfarrhaus Hordorf, Kirchweg 1, 38162 Cremllingen-Hordorf (für den Stimmbezirk Hordorf/Essehof) und im Pfarrhaus Wendhausen, Hauptstraße 42, 38165 Lehre-Wendhausen (für den Stimmbezirk Wendhausen) die Wahl zum Kirchenvorstand statt.
Es sind 4 Kirchenverordnete zu wählen. Wählbar sind die in dem Wahlaufsatz genannten Gemeindemitglieder:
Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die ab dem 10. Dezember 2023 zu unserer Kirchengemeinde gehören und am Wahltag 10. März 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben.
1. Beutnagel, Theresa, 28 Jahre, Sozialpädagogin, Hauptstraße 14, 38165 Lehre-Wendhausen
2. Buchholz, Lydia, 46 Jahre, Verwaltungskraft im Hausnotruf, Glatzer Straße 4, 38162 Cremlingen-Hordorf
3. Frohbart, Erika, 27 Jahre, Erzieherin, Hauptstraße 36, 38165 Lehre-Wendhausen
4. Frohbart, Uwe, 61 Jahre, Kaufmann, Hauptstraße 42, 38162 Lehre-Wendhausen
5. Honig, Reinhard, 60 Jahre, Bankkaufmann, Lindenbergweg 22, 38162 Cremlingen-Schulenrode
6. Pauli, Andreas, 58 Jahre, Diplom-Ingenieur, Elmblick 11, 38446 Wolfsburg-Neindorf
Die Stimmabgabe ist geheim. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet auf dem amtlich hergestellten und ihm ausgehändigten Stimmzettel die Namen der Personen, die sie/er wählen will, jedoch nicht mehr als 4 Namen. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht sind.
Gemeindemitglieder, die im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch im Wege der Online-Wahl oder der Briefwahl ausüben. Anträge auf Aushändigung der hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen können bis zum 7. März 2024 bei dem Kirchenvorstand mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich von der oder dem Wahlberechtigten gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Die Zugangsdaten für die Online-Wahl werden jeder wahlberechtigten Person mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Online kann dann bis 3. März gewählt werden.
Der Wahlbrief muss bis zum Beginn der Wahlhandlung dem Kirchenvorstand während der Wahlhandlung der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zugeleitet werden.
Der Kirchenvorstand
der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hordorf-Essehof-Wendhausen