Bekanntmachung des Wahlergebnisses am 11. März 2024

 

 Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind folgende Personen in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hordorf-Essehof-Wendhausen gewählt worden:

  

1. Frohbart, Uwe                   147 Stimmen

 2. Beutnagel, Theresa          131 Stimmen

 3. Frohbart, Erika                  130 Stimmen

 4. Pauli, Andreas                    92 Stimmen

 

 

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

 

1. Buchholz, Lydia                  89 Stimmen

 2. Honig, Reinhard                 83 Stimmen

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand des Ev.-luth. Propstei Königslutter in 38154 Königslutter, An der Stadtkirche 6, anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

  

Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

 

Der Kirchenvorstand
der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hordorf-Essehof-Wendhausen

Bekanntmachung des Ergebnisses der Berufung von Kirchenverordneten

Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Propsteivorstand unserer Propstei zu Kirchenverordneten berufen:

  Frau Buchholz, Lydia

  Herrn Honig, Reinhard

 Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde beim Landeskirchenamt, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 38300 Wolfenbüttel, anfechten. Die Beschwerdefrist endet am eine Woche nach Bekanntgabe des Berufungsergebnisses. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder eine Person nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt.

 

 

Hordorf, den 18. April 2024 - Der Kirchenvorstand