Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind folgende Personen in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hordorf-Essehof-Wendhausen gewählt worden:
1. Frohbart, Uwe 147 Stimmen
2. Beutnagel, Theresa 131 Stimmen
3. Frohbart, Erika 130 Stimmen
4. Pauli, Andreas 92 Stimmen
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
1. Buchholz, Lydia 89 Stimmen
2. Honig, Reinhard 83 Stimmen
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand des Ev.-luth. Propstei Königslutter in 38154 Königslutter, An der Stadtkirche 6, anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der Kirchenvorstand
der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hordorf-Essehof-Wendhausen
Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Propsteivorstand unserer Propstei zu Kirchenverordneten berufen:
Frau Buchholz, Lydia
Herrn Honig, Reinhard
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde beim Landeskirchenamt, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 38300 Wolfenbüttel, anfechten. Die Beschwerdefrist endet am eine Woche nach Bekanntgabe des Berufungsergebnisses. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder eine Person nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt.
Hordorf, den 18. April 2024 - Der Kirchenvorstand